Men At Work: Down Under

Und der Kookaburra lacht als letztes - ein Plagiatsstreit um zwei ikonische australische Songs sorgt für Aufregung

Der Plagiatsfall Down Under vs. Kookaburra Sits In The Old Gum Tree erreichte im Jahr 2010 große Aufmerksamkeit, und das nicht nur in Australien, wo das höchstrichterliche Urteil starke emotionale Reaktionen auslöste. Denn beide Lieder hatten im Laufe der Jahre und Jahrzehnte eine Popularität entwickelt, die ihnen fast schon den Status von inoffiziellen australischen Nationalhymnen verlieh. Ein erbittert geführter Rechtsstreit passte da nicht in das Bild und beschädigte in den Augen vieler Australier die beiden Lieder.

Die Fakten zum Fall sind ja größtenteils bekannt. Das Gericht befand, dass bei Down Under zwei Takte der Flötenmelodie, die zu Beginn und in den Zwischenspielen zwischen Refrain und Strophen zu hören ist, mit zwei Takten der Melodie von Kookaburra Sits In The Old Gum Tree übereinstimmen. Somit handele es sich laut dem Gericht um einen substantiellen Teil von Kookaburra und damit um ein Plagiat, weswegen der klagenden Partei Recht gegeben wurde. Die Rechteeigentümer von Down Under wurden dazu verurteilt, 5% ihrer Einnahmen aus den Rechten an den Kläger abzutreten, und zwar auch rückwirkend bis 2002.

Die Übereinstimmung zwischen Original und Kopie wurde im Übrigen von keinem der Beteiligten bestritten, sie ist einfach zu offensichtlich. Dennoch ist es doch etwas verwunderlich, dass niemand so richtig mit dem Urteil zufrieden ist. Das hat verschiedene Gründe. Doch zuerst ein kurzer Rückblick. Der beginnt im Jahr 1932.

In diesem Jahr komponierte die 1886 geborene Marion Sinclair, eine Musiklehrerin an einer Melbourner Mädchenschule, den vierstimmigen Kanon Kookaburra Sits In The Old Gum Tree. In ihrer originalen Notation im 2/4-Takt umfasst der Kanon 8 Takte, umgeschrieben in einen 4/4-Takt, sind es dementsprechend 4 Takte. Der Kanon steht im Original in F-Dur. (1) Sinclair reichte ihren Kanon bei einem Wettbewerb der Girls Guides Association of Victoria, einer Mädchengruppe der Pfadfinder im australischen Bundesstaat Victoria, ein. Auf einem großen Pfadfinderlager wurde der Kanon zum ersten Mal öffentlich aufgeführt. In den folgenden Jahren verbreitete sich der Kanon sehr schnell auch über die Pfadfindergemeinschaft hinaus. Bald wurde Kookaburra auch an Schulen gesungen und grub sich so in das kollektive Gedächtnis Australiens ein. Man kann also davon ausgehen, dass quasi jeder Australier und jede Australierin in ihrem Leben mit dem Kanon in Berührung kamen.


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Rund 50 Jahre später, im Jahr 1981, wurde Down Under, der erfolgreichste Song der australischen Popgruppe Men At Work veröffentlicht. Den Song hatten der Sänger und Gitarrist Colin Hay und der Gitarrist Ron Strykert schon 1978 vor der Gründung von Men At Work geschrieben und damals auch eingespielt. Für das Album Business As Usual nahmen sie Down Under neu auf und integrierten das von Keyboarder und Multiinstrumentalist Greg Ham beigetragene Flötensolo, das dann zum Stein des Anstoßes werden sollte.

Im Jahr 1988 starb Marion Sinclair hochbetagt in einem Altersheim. Da sie keine direkten Nachkommen hatte, hatte sie beschlossen, ihren Besitz einer Tierschutzorganisation und dem Heim, in dem sie lebte, zu vermachen. Sie bestellte dazu einen öffentlichen Treuhänder, der ihren Besitz nach ihrem Tode zu Geld machen sollte. Dazu zählten auch die Rechte an ihren Kompositionen, eben auch Kookaburra Sits In The Old Gum Tree. Dabei war nicht einmal klar, ob sie die Rechte an Kookaburra überhaupt besaß. Denn die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs von 1934 besagten, dass die Rechte für die Einreichungen an die Girls Guide Association übergingen. Doch die Copyright-Bestimmungen hatten sich seit den 1930er Jahren geändert und Marion Sinclair ging zeit ihres Lebens davon aus, dass sie die Rechte besaß.

Der öffentliche Treuhänder verkaufte die Songrechte für $6.100 an den von Norman Lurie geführten Musikverlag Larrikin Music Publisihing Pty Ltd., der die folgenden Jahre gezielt nach unautorisierten Veröffentlichungen des Kookaburra suchte, um damit Geld einzutreiben. Seltsamerweise hörten Colin Hay und Ron Stryker von Men At Work erst einmal nichts von diesem Musikverlag.

Das sollte sich erst weitere 19 Jahre später ändern. Im Jahr 2007 also lief im australischen Fernsehen eine neue Folge der beliebten Musik- und Comedy-Quizshow Spicks and Specks. In dieser Folge wurde dem Rateteam die folgende Aufgabe gestellt: "Nennen Sie das australische Kinderlied, auf dem dieser Riff basiert". Es folgte der entsprechende Ausschnitt aus Down Under. Das Rateteam hatte zuerst Schwierigkeiten, erkannte dann aber den Kookaburra-Song. Am folgenden Tag liefen bei Larrikin Music die Telefone heiß. Larrikin Music sah keine andere Möglichkeit, als sein Recht einzufordern.

An dieser Stelle hätte man sich vielleicht gütlich einigen können, allerdings verlangte Larrikin Music von den Autoren Hay und Strykert, sowie von der Plattenfirma EMI 40 bis 60% der angefallenen Tantiemen für Down Under - eine völlig überzogene Forderung, der man selbstverständlich auf Seiten der Rechteinhaber nicht nachkommen konnte. So landete der Fall vor Gericht, wo dann im Urteil aus erwarteten 40 bis 60% gerade mal 5% wurden. Dies war sicher eine große Enttäuschung für Larrikin Music, aber angesichts der Länge der Übernahme (2 Takte) und der Tatsache, dass es "nur" ein Instrumentalriff ist, und nicht Teil des eigentlichen Songs, ein angemessener Anteil.

Interessant ist nicht nur der Fall an sich, sondern auch das mediale Echo. Viele der Zeitungsartikel, die seit dem Urteil erschienen, sind auch heute noch im Internet nachzulesen und allen ist gemein, dass sie die Band Men At Work und ihren Sänger Colin Hay in den Mittelpunkt stellen und seine Sichtweise des Falls unkommentiert übernehmen. Hay nutzt diese mediale Plattform und beklagt sich seit 2010 häufig und öffentlichkeitswirksam über das Urteil und seine für ihn negativen Folgen. Man kann seine Bitterkeit auch verstehen, haben er und Strykert den verhängnisvollen Flötenriff ja gar nicht zu verantworten und werden trotzdem zur Kasse gebeten.

Dabei stellt Hay leider auch Dinge nicht korrekt dar. So sagt er in einem Artikel des Daily Record aus dem Jahr 2015 (2): "[...] Greg never knew what that melody was. People find that odd, but that's the truth." Greg Ham, der Flötist, soll also nicht gewusst haben, was er da spielte. Diese Aussage steht allerdings im Gegensatz zu Greg Hams eigener eidesstattlicher Erklärung, die er 2010 für den Prozess abgegeben hatte. In dieser erklärte er, dass er den Song Kookaburra Sits In The Old Gum Tree kannte, weil er in der Schule in seinem Liederbuch gestanden habe, und dass er die Melodie in Down Under integriert habe "to inject some Australian flavour into the song". (3) Diese Einschätzung, dass Greg Ham genau wusste, was er da spielt, wird auch durch das Video zum Song gestützt, wo er wie ein Kookaburra auf dem Ast eines Baums sitzt, während er den Flötenriff spielt. Greg Ham starb im Übrigen 2012.

Dass Colin Hay selbst den Kanon nicht kannte, wie er versichert, ist glaubhaft, stammt er doch aus Schottland und wanderte mit seinen Eltern erst 1967, im Alter von 14 Jahren, nach Australien aus. Doch dass damals, 1981, der Gag mit dem Kookaburra-Zitat nicht in der Band kommuniziert wurde, scheint ungewöhnlich. Im Grunde ist das nicht relevant, aber Ungenauigkeiten dieser Art verstärken nicht gerade das Vertrauen. So genießt man vielleicht auch die im gleichen Artikel genannten Zahlen mit etwas Vorsicht. Laut Hay kostete das ganze Gerichtsverfahren 4.5 Millionen australische Dollar, eine in der Tat astronomisch hohe Summe, wobei man natürlich nicht weiß, welche Armada von Anwälten EMI 2010 für das Verfahren aufgeboten hatte.

Außerdem führt Hay an, dass der Kläger, Larrikin Music, nur 100,000 australische Dollar zugesprochen bekommen hätte und man daraus schließen solle, dass sich das ganze angesichts der hohen Prozesskosten gar nicht gelohnt hätte. Außerdem sei der ganze Rechtsstreit lächerlich, da er nur auf Gier und Opportunismus basiere (4). Da muss man dagegen halten, dass eine musikalische Übernahme eben definitiv stattfand und Larrikin Music deshalb rechtlich Anspruch auf einen Teil der Tantiemen hat, und dass Colin Hay und Ron Strykert seit 1981 sehr gut von eben genau den Tantiemen leben können, deren 5% Abfluss sie jetzt so bitter beklagen. Nur eine Beispielrechnung: Wenn 5% der Tantiemen über 8 Jahre (rückwirkend von 2010 bis 2002) $100,000 sind, dann haben Hay, Strykert und EMI im gleichen Zeitraum $2 Millionen verdient. Nimmt man die Jahre bis 1981 noch dazu, kommen noch einmal um die $6 Millionen hinzu (die wahren Summen dürften aller Wahrscheinlichkeit nach höher liegen). Und dieser Geldfluss versiegt ja nie, so lange Down Under als Tonträger verwendet, gestreamt, öffentlich gespielt und für weitere Verwendungen lizensiert wird.

Dabei darf und muss man den Fall und das Urteil auch kritisch sehen. Da stellt sich zunächst die Frage, ob der ganze Rechtsstreit im Sinne der Komponistin Marion Sinclair gewesen wäre. Diese Frage kann man ziemlich sicher mit einem Nein beantworten. Sinclair spendete schon in den 1930er Jahren alle Einnahmen, die sie aus dem Verkauf der gedruckten Noten erzielte, an die Pfadfinder. (5) Auch genehmigte sie in späteren Jahren alle Anfragen zum Abdruck des Kookaburra-Kanons immer problemlos. (6) Sie hätte auch am Ende ihres Lebens noch 7 Jahre Zeit gehabt, gegen die Verwendung bei Down Under - falls sie sie kannte - vorzugehen.

Außerdem ging wohl nicht nur Greg Ham davon aus, dass Kookaburra in der so genannten Public Domain, also rechtefrei wäre, wie es bei Volksliedern und Kinderliedern üblich ist, da die Autorenschaft entweder nicht mehr zu ermitteln ist oder die Rechte aufgrund des Alters schon länger abgelaufen sind. Da Kookaburra schon längst einen festen Platz in der kulturellen Tradition Australiens besitzt, ist es nicht nur schwer nachzuvollziehen, dass das Lied nicht Public Domain ist, sondern dass zusätzlich mit Larrikin Music ein Musikverlag profitiert, der aber auch nicht im Geringsten etwas mit dem Kookaburra-Song zu tun hat. Hier stellt sich die Frage, wie sinnhaft es ist, dass persönliche Songrechte einfach weiterveräußert werden können. Larrikin Music hat die Rechte ja rein zu dem Zweck erworben, um damit Geld zu verdienen, was im Grunde nicht verwerflich ist, aber die ursprüngliche Idee vom Urheberrecht konterkariert.

Schließlich wäre da noch die wichtige Frage, inwiefern in der Musik eigentlich Zitate erlaubt sein dürfen. Das Zitieren als Ausdruck von Ehrerbietung, als kleine Verbeugung, als versteckter Hinweis oder als ironisches sich Beziehen auf ein Original besitzt ja eine lange Tradition und ist per se kein Diebstahl. Genau so hat es sich Greg Ham ja auch gedacht, als er in einem Song über Australien ein ur-australisches musikalisches Zitat unterbrachte. Zitat oder Plagiat? Auf diese Frage hat das australische Recht anscheinend keine Antwort, auf jeden Fall hat das Gericht keine geliefert. Genau hier liegt das Problem an dem Fall, und hier ist auch die emotionale Antwort aller Beteiligten - außer Larrikin Music - und der australischen Öffentlichkeit zu verorten.

Gewonnen hat darum - und da hat Colin Hay auf jeden Fall recht - eigentlich niemand. Und das Lachen ist allen im Halse stecken geblieben. Allen außer dem Kookaburra, dessen Ruf wie ein Lachen klingt und der deswegen im Deutschen als Lachender Hans bezeichnet wird. Wer zuletzt lacht, lacht eben immer noch am besten. "Laugh, Kookaburra!"

(1) Die Noten, sowohl in Sinclairs originaler Version, als auch in der 4/4-Transkription sind unter http://www8.austlii.edu.au/cgi-bin/viewdoc/au/cases/cth/FCA/2010/29.html, Ziffer 70 und 76 nachzulesen.
(2) Hendry, Steve. The $4.5million kookaburra: Scots rocker reveals terrible cost of two bars of nursery rhyme in hit song . Abgerufen am 2.9.2021.
(3) http://www8.austlii.edu.au/cgi-bin/viewdoc/au/cases/cth/FCA/2010/29.html, Ziffer 97 bis 99. Abgerufen am 6.10.2021.
(4) Hendry, Steve, a.a.O.
(5) http://www8.austlii.edu.au/cgi-bin/viewdoc/au/cases/cth/FCA/2009/799.html, Ziffer 55 und 56. Abgerufen am 7.10.2021.
(6) ebda.

Kontakt

  © 2024 by Jochen Scheytt

Jochen Scheytt
ist Lehrer, Pianist, Komponist, Arrangeur, Autor und unterrichtet an der Musikhochschule in Stuttgart und am Schlossgymnasium in Kirchheim unter Teck.